Änderung des Meldegesetzes – Vermieter wieder in der Pflicht

Bereits 2013 wurde durch den Bundestag und den Bundesrat eine Neuregelung des Melderechts verabschiedet. Nach der Übergangsfrist tritt diese Regelung nunmehr zum 01.11.2015 in Kraft.

Die Vermieterbescheinigung (Wohnsitzbestätigung), welche einige Vermieter vielleicht aus der Vergangenheit noch kennen, wird wieder eingeführt. D.h. der Vermieter muss dem Mieter in Zukunft eine Bescheinigung bei jeder An- oder Ummeldung ausstellen.

Diese Bescheinigung wurde vor 10 Jahren wegen des bürokratischen Auf-wands abgeschafft. Jetzt wird sie wieder eingeführt.

Für den Vermieter wichtig:
Innerhalb der ersten 2 Wochen nach dem Einzug bzw. Auszug des Mieters ist eine Bescheinigung mit folgendem Inhalt auszustellen:

Name und Anschrift des Vermieters
Art des Vorgangs (Einzugs- oder Auszugsdatum)
Anschrift der Wohnung
Namen der meldepflichtigen Personen

Für den Fall, dass der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, kann ein Bußgeld drohen. Gefälligkeitsbescheinigungen oder Scheinanmeldungen können in Zukunft teuer werden, da ein solches Vorgehen ebenfalls als Ord-nungswidrigkeit geahndet wird.

Positive Neuerung: Der Vermieter kann in Zukunft bei der Meldebehörde an-fragen, ob die An- bzw. Abmeldung auch tatsächlich vorgenommen wurde.

Die Pflicht zur Meldung beim Einwohnermeldeamt bleibt jedoch beim Mieter, wodurch sich der Aufwand für den Vermieter (noch) in Grenzen hält.

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