Die Bundesregierung hat im Oktober 2013 die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Diese ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
– Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
– Die energetischen Kennwerte müssen künftig bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Dies betrifft Vermietung und Verkauf.
– Aushangpflicht für Energieausweise für private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche.
– Stichprobenkontrollen für Energieausweise.
– Kontrollsystem für Inspektionsberichte von Klimaanlagen.
– Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Bei Einbau vor 1985 dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte Selbstnutzer.
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– Oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden müssen ab dem 1.1.2016 gedämmt sein. Dies betrifft, Gebäude, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen.


