Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder den Umgang mit personenbezogenen Daten. Dies gilt für die Verarbeitung manuelle und IT-Systemen Verarbeitung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat als Grundsatz das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Es bedarf einer klaren Rechtsgrundlage oder der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person. Die Datenerhebung, die Datenverarbeitung, die Datennutzung und die Rechte/Pflichten der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz werden insbesondere durch das Gesetz geregelt.
Datenschutz-Übersicht
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