Die Kontrolle des Datenschutzes obliegt in Deutschland unterschiedlichen Stellen. Behörden, d.h. öffentliche Stellen des Bundes und der Länder werden durch die Landesdatenschutz- bzw. durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz kontrolliert. Auch geschäftsmäßig arbeitende Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen, unterliegen der Aufsicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Andere private Unternehmen unterliegen der Aufsicht der Landesdatenschutzbeauftragten. Aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes müssen Firmen ab einer bestimmten Größe einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen.
Datenschutz-Übersicht
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.


