Die Zwangsvollstreckung ist in Deutschland ein Verfahren zur Durchsetzung von Forderungen. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung wird ein sogenannter vollstreckbarer Titel benötigt. Dieser ist beispielsweise ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil (vgl. hierzu §704 ZPO). Die Zwangsvollstreckung wird durch Antrag bei Gericht eingeleitet. Es gibt unterschiedliche Formen der Zwangsvollstreckung. Anstelle der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ist auch die Pfändung eines Kontos oder des Arbeitsentgelts durch den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses möglich. Führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg, kann unter bestimmten Umständen der Gerichtsvollzieher den Schuldner zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (e.V.), die eine Vermögensoffenbarung beinhaltet, laden. Erscheint der Schuldner nicht zu diesem Termin, oder verweigert er die Abgabe der Erklärung, kann gegen ihn ein Haftbefehl beantragt werden.
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