Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt. Wenn der Antrag formal in Ordnung ist und der Schuldner keinen Widerspruch einlegt (2 Wochen Frist), ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der einem Versäumnisurteil gleichgesetzt werden kann. Erneut kann der Schuldner innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch einlegen. Erfolgt dieser nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht dem Gläubiger die Forderung einzuziehen.
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