Als Synonym für den Begriff Miete werden Mietzins und Mietzahlungen gleichfalls benutzt.
Vermieter und Mieter können grundsätzlich die Höhe der Miete aushandeln. Die Zahlung der Miete ist die vertragliche Verpflichtung des Mieters, §535 II BGB. Bei der Höhe der Miete ist zu beachten, dass es nicht zu Mietwucher kommen darf.


