Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Ab dem 25.05.2018 gilt in der Europäischen Union durch die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die amtliche Bezeichnung lautet Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Mit dieser Verordnung werden auf Ebene der Europäischen Union Bestimmungen zur Vereinheitlichung des Datenschutzes eingeführt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde hierfür umgeschrieben und enthält nunmehr Regelungen für Bereiche, die durch die DSGVO nicht geregelt werden, oder aufgrund einer sogenannten „Öffnungsklausel“ dem nationalen Gesetzgeber einen Regelungsspielraum eröffnen.
Von der Verordnung ist im Grunde jede Firma betroffen. Entweder direkt durch die Verpflichtung Informationen in den Internetauftritt zu integrieren (Datenschutzerklärung), oder indirekt, weil natürliche Personen eine Auskunft über die gespeicherten persönlichen Daten beantragen können. Diese Auskunft hat zwingend vorgegebene Informationen zu enthalten.


