Datenschutz Aufsichtsbehörde

Die Kontrolle des Datenschutzes obliegt in Deutschland unterschiedlichen Stellen. Behörden, d.h. öffentliche Stellen des Bundes und der Länder werden durch die Landesdatenschutz- bzw. durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz kontrolliert. Auch geschäftsmäßig arbeitende Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen, unterliegen der Aufsicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Andere private Unternehmen unterliegen der Aufsicht der Landesdatenschutzbeauftragten. Aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes müssen Firmen ab einer bestimmten Größe einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen.

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