Hausverwalter

Im Bereich der Immobilienwirtschaft werden Hausverwaltungen mit der Verwaltung von Objekten (Häuser oder Mietwohnungen) beauftragt. Oftmals handelt es sich um Mehrpartienhäuser, Wohnanlagen oder Gewerbeobjekte. Feste Vorgaben für die Tätigkeiten einer Hausverwaltung gibt es nicht, weswegen Individualvertraglich geregelt werden muss, welche Aufgaben von der Hausverwaltung wahrgenommen werden müssen. Hierbei kann zwischen der kaufmännischen und der technischen Verwaltung unterschieden werden. Beispiele für die kaufmännische Verwaltung sind die Vereinnahmung und Verwaltung der Mieten, Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen, Forderungsmanagement, etc. Die technische Verwaltung umfasst beispielsweise die Kontrolle von Einrichtungen wie Heizung und Aufzug, die Durchführung von Modernisierungsarbeiten, etc.
Abzugrenzen ist hiervon die WEG-Verwaltung, welche im eigentlichen Sinn keine Mietverwaltung ist, sondern sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert.

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