Mietpreller

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder. Strafrechtlich ist dieses Verhalten nur dann relevant, wenn ein sog. Eingehungsbetrug vorliegt, der nach ständiger Rechtsprechung nur dann anzunehmen ist, wenn dem Mieter nachgewiesen werden kann, dass dieser von Anfang an nicht bezahlen wollte. Mit anderen Worten, sollte der Mieter eine Zahlung irgendeiner Art erbracht haben, scheidet die strafrechtliche Verfolgung aus. Mietnomaden verursachen oftmals erhebliche finanzielle Schäden beim Vermieter. Neben dem Mietausfall bestehen oft erhebliche Schadensersatzansprüche wegen der Verwüstung und Vermüllung der Wohnung. Einen absoluten Schutz gegen Mietnomaden gibt es nicht. Der Vermieter kann lediglich im Vorfeld versuchen sich so viele Informationen wie möglich über den Mieter zu besorgen. Ein Mietercheck kann über die Zahlungsmoral und/oder finanzielle Situation des Mieters erhebliche Informationen ergeben.

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