Das DEMDA Rechtslexikon

Betriebskosten

Kosten des Eigentümers, die ihm als Lasten des Grundstücks anfall, werden als Betriebskosten bezeichnet. Ohne eine anderslautende Vereinbarung sind diese grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Aus diesem Grund wird meist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter gegenüber dem Vermieter durch Vorauszahlungen mit späterer Abrechnung, oder durch eine angemessene Pauschale die Betriebskosten erstattet. In § 1 […]

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Betriebskostenabrechnung

Kosten des Eigentümers, die ihm als Lasten des Grundstücks anfall, werden als Betriebskosten bezeichnet. Ohne eine anderslautende Vereinbarung sind diese grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Aus diesem Grund wird meist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter gegenüber dem Vermieter durch Vorauszahlungen mit späterer Abrechnung, oder durch eine angemessene Pauschale die Betriebskosten erstattet. In § 1

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Betriebskostenspiegel

Die Mietervereine im Deutschen Mieterbund erstellen aufgrund empirischer Daten jährliche Betriebskostenspiegel. Diese geben einen Überblick über die abgerechneten Betriebskosten. Maßgeblich werden hierbei die Wohnfläche, der Zeitraum und die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten. Der Betriebskostenspiegel ermöglicht deshalb die Überprüfung des allgemeinen Kostenniveaus einer Abrechnung. Hierdurch können erheblich abweichende Abrechnungen ermittelt werden, um diese einer eingehenderen Prüfung zu

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Bonität

Die Bonität einer Person stellt deren Kreditwürdigkeit im weiteren Sinne dar. Gemeint ist die Eigenschaft einer natürlichen Person oder eines Unternehmens aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können. Daraus leitet sich die Wahrscheinlichkeit ab, mit der ein Kreditnehmer in der Lage ist, die Rückzahlung vorzunehmen. Wenn Sie einen Kredit beantragen, fragt die Bank nach Ihrer Bonität. Diese

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Bonitätsdaten

Die Bonität einer Person stellt deren Kreditwürdigkeit im weiteren Sinne dar. Gemeint ist die Eigenschaft einer natürlichen Person oder eines Unternehmens aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können. Daraus leitet sich die Wahrscheinlichkeit ab, mit der ein Kreditnehmer in der Lage ist, die Rückzahlung vorzunehmen. Wenn Sie einen Kredit beantragen, fragt die Bank nach Ihrer Bonität. Diese

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Bonitätsprüfung

Die Bonität einer Person stellt deren Kreditwürdigkeit im weiteren Sinne dar. Gemeint ist die Eigenschaft einer natürlichen Person oder eines Unternehmens aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können. Daraus leitet sich die Wahrscheinlichkeit ab, mit der ein Kreditnehmer in der Lage ist, die Rückzahlung vorzunehmen. Wenn Sie einen Kredit beantragen, fragt die Bank nach Ihrer Bonität. Diese

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Bundesdatenschutzgesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder den Umgang mit personenbezogenen Daten. Dies gilt für die Verarbeitung manuelle und IT-Systemen Verarbeitung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat als Grundsatz das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Es bedarf einer klaren Rechtsgrundlage oder der ausdrücklichen Zustimmung

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Bürgschaft

Die Bürgschaft kann in verschiedenen Varianten abgegeben werden. Vom Grundsatz ist festzuhalten, dass der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einzustehen. Insoweit handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger zugunsten des Dritten, der als Hauptschuldner bezeichnet wird. Der Gläubiger sichert sich durch die

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Datenbanken

Datenbanken sind Systeme zur elektronischen Datenverwaltung. Im Zusammenhang mit Anschriften, Bonitätsprüfungen, Mietnomaden u.a. bezieht sich dieser Begriff auf Datenbanken mit einem bestimmten Inhalt und nicht auf das technische System an sich. Die Aufgabe einer Datenbank ist es große Datenmengen zu speichern und Teile hieraus bedarfsgerecht darzustellen. Durch die Abfrage von Datenbanken bezüglich bestimmter Merkmale beispielsweise

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Datenschutz

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder den Umgang mit personenbezogenen Daten. Dies gilt für die Verarbeitung manuelle und IT-Systemen Verarbeitung. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat als Grundsatz das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Es bedarf einer klaren Rechtsgrundlage oder der ausdrücklichen Zustimmung

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