Das DEMDA Rechtslexikon

Fruchtlose Pfändung

Die Zwangsvollstreckung ist in Deutschland ein Verfahren zur Durchsetzung von Forderungen. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung wird ein sogenannter vollstreckbarer Titel benötigt. Dieser ist beispielsweise ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil (vgl. hierzu §704 ZPO). Die Zwangsvollstreckung wird durch Antrag bei Gericht eingeleitet. Es gibt unterschiedliche Formen der Zwangsvollstreckung. Anstelle der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ist auch […]

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Hausverwalter

Im Bereich der Immobilienwirtschaft werden Hausverwaltungen mit der Verwaltung von Objekten (Häuser oder Mietwohnungen) beauftragt. Oftmals handelt es sich um Mehrpartienhäuser, Wohnanlagen oder Gewerbeobjekte. Feste Vorgaben für die Tätigkeiten einer Hausverwaltung gibt es nicht, weswegen Individualvertraglich geregelt werden muss, welche Aufgaben von der Hausverwaltung wahrgenommen werden müssen. Hierbei kann zwischen der kaufmännischen und der technischen

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Hausverwaltung

Im Bereich der Immobilienwirtschaft werden Hausverwaltungen mit der Verwaltung von Objekten (Häuser oder Mietwohnungen) beauftragt. Oftmals handelt es sich um Mehrpartienhäuser, Wohnanlagen oder Gewerbeobjekte. Feste Vorgaben für die Tätigkeiten einer Hausverwaltung gibt es nicht, weswegen Individualvertraglich geregelt werden muss, welche Aufgaben von der Hausverwaltung wahrgenommen werden müssen. Hierbei kann zwischen der kaufmännischen und der technischen

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Inkasso

Unter dem Begriff Inkasso wird der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen verstanden. Dies ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. Inkassounternehmen müssen sich daher offiziell registrieren lassen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Es werden unterschiedliche Formen des Inkasso unterschieden. 1. Das Inkassounternehmen wird im Auftrag des Gläubigers tätig. 2. Das Inkassounternehmen

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Inkasso Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein

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Inkassodienst

Unter dem Begriff Inkasso wird der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen verstanden. Dies ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. Inkassounternehmen müssen sich daher offiziell registrieren lassen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Es werden unterschiedliche Formen des Inkasso unterschieden. 1. Das Inkassounternehmen wird im Auftrag des Gläubigers tätig. 2. Das Inkassounternehmen

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Inkassounternehmen

Unter dem Begriff Inkasso wird der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen verstanden. Dies ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. Inkassounternehmen müssen sich daher offiziell registrieren lassen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Es werden unterschiedliche Formen des Inkasso unterschieden. 1. Das Inkassounternehmen wird im Auftrag des Gläubigers tätig. 2. Das Inkassounternehmen

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Insolvenz

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, nicht erbringen kann. Hierbei kann unterschieden werden zwischen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Insolvenzordnung sind die Voraussetzungen und das gesetzlich vorgesehene Verfahren bestimmt. Für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) gelten andere Regelungen als für Regelinsolvenzen (Unternehmensinsolvenzen). Das Insolvenzverfahren wird u.a. auf Antrag des

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