Das DEMDA Rechtslexikon

Insolvenzverfahren

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, nicht erbringen kann. Hierbei kann unterschieden werden zwischen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Insolvenzordnung sind die Voraussetzungen und das gesetzlich vorgesehene Verfahren bestimmt. Für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) gelten andere Regelungen als für Regelinsolvenzen (Unternehmensinsolvenzen). Das Insolvenzverfahren wird u.a. auf Antrag des […]

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Insolvenzverwalter

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, nicht erbringen kann. Hierbei kann unterschieden werden zwischen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Insolvenzordnung sind die Voraussetzungen und das gesetzlich vorgesehene Verfahren bestimmt. Für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) gelten andere Regelungen als für Regelinsolvenzen (Unternehmensinsolvenzen). Das Insolvenzverfahren wird u.a. auf Antrag des

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Kündigung

Die Kündigung eines Mietvertrages unterliegt zu allererst der Schriftform gem. §568 I BGB. D.h. Kündigungen per Fax, Mail, SMS oder mündlich sind nichtig. Der Vermieter kann jedoch nicht frei nach belieben einen Wohnraummietvertrag kündigen. Hierfür erforderlich ist es, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Kündigung vom Vermieter muss die wichtigen Gründe, die zur Kündigung geführt

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Kündigung des Mietvertrages

Die Kündigung eines Mietvertrages unterliegt zu allererst der Schriftform gem. §568 I BGB. D.h. Kündigungen per Fax, Mail, SMS oder mündlich sind nichtig. Der Vermieter kann jedoch nicht frei nach belieben einen Wohnraummietvertrag kündigen. Hierfür erforderlich ist es, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Kündigung vom Vermieter muss die wichtigen Gründe, die zur Kündigung geführt

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Löhnpfändung

Die Zwangsvollstreckung ist in Deutschland ein Verfahren zur Durchsetzung von Forderungen. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung wird ein sogenannter vollstreckbarer Titel benötigt. Dieser ist beispielsweise ein rechtskräftiges oder vorläufig vollstreckbares Urteil (vgl. hierzu §704 ZPO). Die Zwangsvollstreckung wird durch Antrag bei Gericht eingeleitet. Es gibt unterschiedliche Formen der Zwangsvollstreckung. Anstelle der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ist auch

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Mahnbescheid

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein

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Mahnbescheid Antrag

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein

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Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein

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Mietausfall

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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Mietbetrug

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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