Das DEMDA Rechtslexikon

Miete

Als Synonym für den Begriff Miete werden Mietzins und Mietzahlungen gleichfalls benutzt. Vermieter und Mieter können grundsätzlich die Höhe der Miete aushandeln. Die Zahlung der Miete ist die vertragliche Verpflichtung des Mieters, §535 II BGB. Bei der Höhe der Miete ist zu beachten, dass es nicht zu Mietwucher kommen darf.

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Mieter Selbstauskunft

Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht auf Selbstauskunft hergeleitet. Gemäß §§19, 34 BDSG steht jeder natürlichen Person pro Jahr gegenüber Anbietern von Bonitätsdaten eine kostenlose Selbstauskunft zu.

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Mietercheck

Der Ausdruck Mietercheck wurde erst vor wenigen Jahren geprägt und bezieht sich im engeren Sinne auf eine Bonitätsauskunft über natürliche Personen. Diese Auskunft unterscheidet sich im Vergleich zu anderen Bonitätsdaten dadurch, dass spezifische Daten über das Mietverhalten geprüft werden. Neben den „normalen“ Datendanken erfolgt die Erhebung dieser Daten über spezialisierte Datenbanken wie die der Deutschen

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Mieterdatenbank

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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Mietnomade

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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Mietpreller

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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Mietvertrag

Ein Mietvertrag über Wohnraum ist ein gegenseitiger Vertrag, der von den Parteien formfrei gestaltet werden kann. D.h. auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag ist wirksam. Grundsätzlich ist ein Mieter in diesem Fall auch besser gestellt, als beim Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. In den allermeisten Wohnformularverträgen sind übliche Vereinbarungen getroffen, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Beispielsweise

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Mietzahlung

Als Synonym für den Begriff Miete werden Mietzins und Mietzahlungen gleichfalls benutzt. Vermieter und Mieter können grundsätzlich die Höhe der Miete aushandeln. Die Zahlung der Miete ist die vertragliche Verpflichtung des Mieters, §535 II BGB. Bei der Höhe der Miete ist zu beachten, dass es nicht zu Mietwucher kommen darf.

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Mietzins

Als Synonym für den Begriff Miete werden Mietzins und Mietzahlungen gleichfalls benutzt. Vermieter und Mieter können grundsätzlich die Höhe der Miete aushandeln. Die Zahlung der Miete ist die vertragliche Verpflichtung des Mieters, §535 II BGB. Bei der Höhe der Miete ist zu beachten, dass es nicht zu Mietwucher kommen darf.

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Negativdaten

Der Begriff „Negativmerkmal“ wird im Bereich personenbezogener Daten dahingehend verstanden, dass er auf eine schlechte Bonität des Betroffenen hinweist. Der aus dem Datenschutzrecht stammende Begriff wird dort im Zusammenhang mit der Befugnis einer verantwortlichen Stelle verwandt, die bekannten Bonitätsdaten eines Betroffenen übermitteln zu dürfen. Im Gegensatz zu den positiven Daten, welche sich auf die Grunddaten

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