Das DEMDA Rechtslexikon

E.V.

Die Umgangssprachlich auch als „Hand heben“ oder Offenbarungseid bezeichnete eidesstattliche Versicherung hat in unserem Recht die Bedeutung, dass der Versichernde eine bestimmte Erklärung „an Eidesstatt versichert.“ D.h. er beteuert, dass seine Erklärung der Wahrheit entspricht. Die Lüge bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist strafbar. Beispielsweise ist die e.V. im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung für […]

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Eidesstattliche Versicherung

Die Umgangssprachlich auch als „Hand heben“ oder Offenbarungseid bezeichnete eidesstattliche Versicherung hat in unserem Recht die Bedeutung, dass der Versichernde eine bestimmte Erklärung „an Eidesstatt versichert.“ D.h. er beteuert, dass seine Erklärung der Wahrheit entspricht. Die Lüge bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist strafbar. Beispielsweise ist die e.V. im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung für

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Eigenauskunft

Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht auf Selbstauskunft hergeleitet. Gemäß §§19, 34 BDSG steht jeder natürlichen Person pro Jahr gegenüber Anbietern von Bonitätsdaten eine kostenlose Selbstauskunft zu.

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Eingabe Negativdaten

Die Bonität einer Person stellt deren Kreditwürdigkeit im weiteren Sinne dar. Gemeint ist die Eigenschaft einer natürlichen Person oder eines Unternehmens aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können. Daraus leitet sich die Wahrscheinlichkeit ab, mit der ein Kreditnehmer in der Lage ist, die Rückzahlung vorzunehmen. Wenn Sie einen Kredit beantragen, fragt die Bank nach Ihrer Bonität. Diese

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Eröffnung Insolvenzverfahren

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, nicht erbringen kann. Hierbei kann unterschieden werden zwischen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Insolvenzordnung sind die Voraussetzungen und das gesetzlich vorgesehene Verfahren bestimmt. Für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) gelten andere Regelungen als für Regelinsolvenzen (Unternehmensinsolvenzen). Das Insolvenzverfahren wird u.a. auf Antrag des

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Erteilung Restschuldbefreiung

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, nicht erbringen kann. Hierbei kann unterschieden werden zwischen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Insolvenzordnung sind die Voraussetzungen und das gesetzlich vorgesehene Verfahren bestimmt. Für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) gelten andere Regelungen als für Regelinsolvenzen (Unternehmensinsolvenzen). Das Insolvenzverfahren wird u.a. auf Antrag des

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