Das DEMDA Rechtslexikon

Inkasso

Unter dem Begriff Inkasso wird der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen verstanden. Dies ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. Inkassounternehmen müssen sich daher offiziell registrieren lassen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Es werden unterschiedliche Formen des Inkasso unterschieden. 1. Das Inkassounternehmen wird im Auftrag des Gläubigers tätig. 2. Das Inkassounternehmen

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Inkasso Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein

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Inkassodienst

Unter dem Begriff Inkasso wird der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen verstanden. Dies ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. Inkassounternehmen müssen sich daher offiziell registrieren lassen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Es werden unterschiedliche Formen des Inkasso unterschieden. 1. Das Inkassounternehmen wird im Auftrag des Gläubigers tätig. 2. Das Inkassounternehmen

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Inkassounternehmen

Unter dem Begriff Inkasso wird der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen verstanden. Dies ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. Inkassounternehmen müssen sich daher offiziell registrieren lassen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Es werden unterschiedliche Formen des Inkasso unterschieden. 1. Das Inkassounternehmen wird im Auftrag des Gläubigers tätig. 2. Das Inkassounternehmen

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Insolvenz

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, nicht erbringen kann. Hierbei kann unterschieden werden zwischen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Insolvenzordnung sind die Voraussetzungen und das gesetzlich vorgesehene Verfahren bestimmt. Für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) gelten andere Regelungen als für Regelinsolvenzen (Unternehmensinsolvenzen). Das Insolvenzverfahren wird u.a. auf Antrag des

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Insolvenzverfahren

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, nicht erbringen kann. Hierbei kann unterschieden werden zwischen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Insolvenzordnung sind die Voraussetzungen und das gesetzlich vorgesehene Verfahren bestimmt. Für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) gelten andere Regelungen als für Regelinsolvenzen (Unternehmensinsolvenzen). Das Insolvenzverfahren wird u.a. auf Antrag des

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Insolvenzverwalter

Als Insolvenz wird die Situation eines Schuldners bezeichnet, der Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern, nicht erbringen kann. Hierbei kann unterschieden werden zwischen der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung. Die Insolvenzordnung sind die Voraussetzungen und das gesetzlich vorgesehene Verfahren bestimmt. Für Privatinsolvenzen (Verbraucherinsolvenzen) gelten andere Regelungen als für Regelinsolvenzen (Unternehmensinsolvenzen). Das Insolvenzverfahren wird u.a. auf Antrag des

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