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Kündigung

Die Kündigung eines Mietvertrages unterliegt zu allererst der Schriftform gem. §568 I BGB. D.h. Kündigungen per Fax, Mail, SMS oder mündlich sind nichtig. Der Vermieter kann jedoch nicht frei nach belieben einen Wohnraummietvertrag kündigen. Hierfür erforderlich ist es, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Kündigung vom Vermieter muss die wichtigen Gründe, die zur Kündigung geführt […]

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Kündigung des Mietvertrages

Die Kündigung eines Mietvertrages unterliegt zu allererst der Schriftform gem. §568 I BGB. D.h. Kündigungen per Fax, Mail, SMS oder mündlich sind nichtig. Der Vermieter kann jedoch nicht frei nach belieben einen Wohnraummietvertrag kündigen. Hierfür erforderlich ist es, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Kündigung vom Vermieter muss die wichtigen Gründe, die zur Kündigung geführt

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