Das DEMDA Rechtslexikon

Mahnbescheid

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein […]

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Mahnbescheid Antrag

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein

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Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches eingeführt wurde, um die Gerichte zu entlasten. Im Erfolgsfall kann ein Gläubiger deutlich schneller zu einem vollstreckbaren Titel kommen, als wenn er ein herkömmliches Klageverfahren betreibt. Gegenstand eines Mahnverfahrens sind grundsätzlich Geldforderungen in inländischer Währung. Das Verfahren gliedert sich in unterschiedliche Phasen. Zunächst wird beim zuständigen Amtsgericht ein

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Mietausfall

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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Mietbetrug

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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Miete

Als Synonym für den Begriff Miete werden Mietzins und Mietzahlungen gleichfalls benutzt. Vermieter und Mieter können grundsätzlich die Höhe der Miete aushandeln. Die Zahlung der Miete ist die vertragliche Verpflichtung des Mieters, §535 II BGB. Bei der Höhe der Miete ist zu beachten, dass es nicht zu Mietwucher kommen darf.

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Mieter Selbstauskunft

Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht auf Selbstauskunft hergeleitet. Gemäß §§19, 34 BDSG steht jeder natürlichen Person pro Jahr gegenüber Anbietern von Bonitätsdaten eine kostenlose Selbstauskunft zu.

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Mietercheck

Der Ausdruck Mietercheck wurde erst vor wenigen Jahren geprägt und bezieht sich im engeren Sinne auf eine Bonitätsauskunft über natürliche Personen. Diese Auskunft unterscheidet sich im Vergleich zu anderen Bonitätsdaten dadurch, dass spezifische Daten über das Mietverhalten geprüft werden. Neben den „normalen“ Datendanken erfolgt die Erhebung dieser Daten über spezialisierte Datenbanken wie die der Deutschen

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Mieterdatenbank

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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Mietnomade

Der Begriff Mietnomaden ist neueren Ursprungs leitet sich von den Wandervölkern, die nicht an einem Ort sesshaft sind, ab. Gemeint sind Mieter, die Häuser oder Wohnungen anmieten und ohne zu zahlen, sich dem Zugriff des Vermieters entziehen, sobald dieser auf die Zahlung drängt. Dieses weiterziehen in den nächsten Wohnraum spiegelt sich in der Begrifflichkeit wieder.

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