Das DEMDA Rechtslexikon

Negativdaten

Der Begriff „Negativmerkmal“ wird im Bereich personenbezogener Daten dahingehend verstanden, dass er auf eine schlechte Bonität des Betroffenen hinweist. Der aus dem Datenschutzrecht stammende Begriff wird dort im Zusammenhang mit der Befugnis einer verantwortlichen Stelle verwandt, die bekannten Bonitätsdaten eines Betroffenen übermitteln zu dürfen. Im Gegensatz zu den positiven Daten, welche sich auf die Grunddaten […]

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Negative Bonität

Die Bonität einer Person stellt deren Kreditwürdigkeit im weiteren Sinne dar. Gemeint ist die Eigenschaft einer natürlichen Person oder eines Unternehmens aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können. Daraus leitet sich die Wahrscheinlichkeit ab, mit der ein Kreditnehmer in der Lage ist, die Rückzahlung vorzunehmen. Wenn Sie einen Kredit beantragen, fragt die Bank nach Ihrer Bonität. Diese

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Negativmerkmale

Der Begriff „Negativmerkmal“ wird im Bereich personenbezogener Daten dahingehend verstanden, dass er auf eine schlechte Bonität des Betroffenen hinweist. Der aus dem Datenschutzrecht stammende Begriff wird dort im Zusammenhang mit der Befugnis einer verantwortlichen Stelle verwandt, die bekannten Bonitätsdaten eines Betroffenen übermitteln zu dürfen. Im Gegensatz zu den positiven Daten, welche sich auf die Grunddaten

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