Umlage Hausmeisterkosten
Kosten des Eigentümers, die ihm als Lasten des Grundstücks anfall, werden als Betriebskosten bezeichnet. Ohne eine anderslautende Vereinbarung sind diese grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Aus diesem Grund wird meist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter gegenüber dem Vermieter durch Vorauszahlungen mit späterer Abrechnung, oder durch eine angemessene Pauschale die Betriebskosten erstattet. In § 1 […]
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