Vermieterpfandrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch räumt dem Vermieter das Recht ein, seine fälligen Forderungen gegen den Mieter im Wege der Pfändung und Verwertung von Eigentum des Mieters zu befriedigen. Der Vermieter kann für den Fall, dass der Mieter die Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag nicht erfüllt, Sachen des Mieters, die dieser in die Wohnung eingebracht hat, […]
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