Im Schuldnerregister werden eidesstattliche Versicherungen aus dem Zwangsvollstreckungsverfahren eingetragen. Dies ist der Fall, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig wird und eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss oder möchte. Wenn der Schuldner im Rahmen einer Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung aufgefordert wird und dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann ein Haftbefehl gegen den Schuldner erwirkt werden. Auch dieser wird ins Schuldnerregister eingetragen. Das Register ist öffentlich und kann bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. Die Eintragungen im Register erfolgen für drei Jahre.
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